Rechtliche Grundlagen Kosmetik

Produkte, welche länger als 30 Tage im Körper des Menschen verbleiben (sog. langzeitverbleibende Produkte) dürfen nach gesetzlichen Bestimmungen auschliesslich durch eine Ärztin bzw. einen Arzt mit Berufsausübungsbewilligung angewendet werden.

Eine Behandlung mit Fadenlifting ist invasiv, erfordert detaillierte Kenntnisse der Anatomie und muss steril durchgeführt werden. Die Behandlung ist Ärztinnen und Ärzten mit Berufsausübungsbewilligung vorbehalten.

Kosmetikerinnen dürfen kein Fadenlifting durchführen!