Kosmetikerinnen dürfen keine Faltenunterspritzungen durchführen
Unterspritzungen mit Hyaluronsäure
Die rechtlichen Grundlagen sind eindeutig. Kosmetikerinnen müssen sich ebenso wie auch andere Berufsgruppen an die die rechtlichen Bestimmungen halten.
Um mit Hyaluronsäureprodukten für Unterspritzungen sowie mit einem FAdenlifting ein wünschenswertes Resultat erzielen zu können, verbleiben diese Produkte länger als 30 Tage im Körper. Diese sind als langzeit-verbleibende Produkte definiert und dürfen auf keinen Fall durch Kosmetikerinnen injiziert werden.