Eine Gesichtsmodellierung mit minimal-invasiven Methoden ist invasiv, aber eben nur minimal invasiv. Das bedeutet aber nicht, dass selbst ernannte Experten ohne jegliche medizinische Kenntnisse derartige Behandlungen kompetent und qualifiziert durchführen können.

Insbesondere Kosmetikerinnen, welche ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen, sind der Ansicht, dass sie ohne Qualifikation minimal-invasive Behandlungen anbieten und durchführen dürfen.

Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften, welche unmissverständlich Personen ohne eine entsprechende Ausbildung derartige Behandlungen verbieten.

Eine qualifizierende Ausbildung kann man in der Regel an einer medizinischen Fakultät einer Universität erwerben und ist danach als approbierter Arzt berechtigt, minimal-invasive Behandlungen durchzuführen.

Vielfach werben Kosmetikerinnen damit, dass sie die erforderliche Qualifikation durch Wochenendkurse erworben hätten und ein Arzt ihnen die Genehmigung zur Behandlung erteilt hätte. Ganz einfach formuliert: das ist Quatsch. Kein Arzt kann in dieser Weise gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften umgehen.

Des Weiteren wird argumentiert, dass ein Arzt in der Nähe sei. Bei genauer Betrachtung kann man diese Aussage zu oft als glatte Lüge bezeichnen. Wenn der angegebene Arzt 300 km entfernt in einem anderen Land eine Arztpraxis betreibt, ist das mit Sicherheit nicht in der Nähe. Wer sich etwas intensiver mit diesem Thema beschäftigt und die eigene Gesundheit nicht auf das Spiel setzen möchte, wird schnell erkennen, dass nahezu alle von Kosmetikerinnen angebotenen minimal-invasiven  Behandlungen gesetzeswidrig sind.